Bakker muss zahlen!

Durch einen Kommentar hier habe ich davon erfahren und mal gegooglet: endlich hat mal jemand geklagt — und Bakker muss zahlen!

Begründung:

Ein Durchschnittsver­braucher müsse annehmen, dass ihm 50.000 Euro überwiesen werden.

„Lediglich bei genauem Studium und engagiertem Lesen der kleingedruckten Textteile“, steht in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, „ist es möglich, dass bei einem juristisch gebildeten Verbraucher gewisse Zweifel aufkommen.“

Es sei in den Unterlagen sogar davon die Rede, dass der Gewinn „so schnell wie möglich ausbezahlt“ werde und die Gewinnerin „mit niemandem zu teilen brauche“. Das Gericht sprach auch vier Prozent Zinsen und 8300 Euro Verfahrenskosten zu.

(Quelle: KURIER.at)

Aber vermutlich wird Bakker in die Berufung gehen. Irgendwie muss die Rechtsabteilung ja ihre Existenz rechtfertigen.

 

11 Antworten zu “Bakker muss zahlen!

  1. Hm, wenn jetzt alle, die davon betroffen sind, klagen, dann könnte das für Bakker aber ein wirklich teurer Spaß werden. Hast du deine Gewinnunterlagen noch ;)

  2. Ich habe auch schon oft gewonnen , nur noch nichts erhalten. Jetzt habe ich schon wieder 1500€ gewonnen bin gespannt wo die hinfließen. bestimmt nicht auf mein Konto. Mit den Gewinnspielchen werden nur Kunden angelockt. Man sollte wirklich gegen Bakker klagen

  3. Ich bin seit über 20 Jahre Kunde bei Bakker und habe schon seit langen genug von diesen unserieösen
    Gewinnmitteilungen und bestellte deshalb nichts mehr ! D.B.

  4. Christel Lindemann

    Mir geht es nicht anders ich bin seit 1990 Kunde aber die versprochenen Gewinne, wo die wohl sind habe diese Woche wieder 1.500.Euro gewonnen .aber vieleicht sind wir nicht schnell genug?

  5. Wir sind neukunden aus Düsseldorf Bestellung sofort Blumen wachsen gut.aber aber meine kleine tochter12 Jahre alt.gewinnspiel gewonnen.sie schrieb per Einschreiben zu bakker.mal sehen ob sie den Gewinn bekommt .02.07.2014 mfg.

  6. Falls einer klagt würde ich mich der sammelklage anschließen

    • Eberhard Dietel

      Natürlich Herr Schmidt!
      Bakker macht doch diese Geschäfte nur, weil sich so wenige sich noch trauen sich zu wehren! eberhard.dietel@freenet.de Schicken Sie mir Ihre Betrugsmasche zu, damit ich sie dem Gericht in Schleswig als Beweis der Bakkermasche mit vorlegen kann

  7. Eberhard Dietel

    Was hier abläuft ist reiner Betrug! Weder die kostenlosen Gewinne in Ware, noch der versprochene Scheck und zuletzt der Fernseher kamen an.
    Natürlich war es nach Anfrage nur ein Lagerversehen – welches sofort behoben wird – bei nächster Bestellung. Lüge auf hohem Niveau!
    Natürlich habe ich letzte Bestellung mit Versprechen gemeinsam mit zugesagtem Fernseher nicht bezahlt! Sofort sind Geldeintreiber dabei
    den Betrogenen noch weiter zu betrügen. Natürlich warte ich auf garantiert zugesagten Gewinn! Natürlich habe ich in völliger Frechheit die Kunden auf solche Weise zu betrügen nicht bezahlt und wurde nun von der Geldgier
    ihrer Rechtsanwälte am Amtsgericht Schleswig verklagt. Lege natürlich mit Begründung hier der Betrogene zu sein Widerspruch ein.
    Ich bin 73 und habe solch dreiste Betrüger noch nie erlebt! Aber Geld, Gier und Recht funktionieren in dieser Demokratie wohl auch nicht mehr.
    Egal: Ich lasse mir solche Dinge nicht gefallen und hoffe nur, dass letztlich die Kunden Bakker erklären was sie von Ware, Preis und Betrug auf lange Sicht halten. Auch die Versprechen mit Garantie ist ein Witz! Was geliefert wurde war Schrott! Bis auf einen Beerenstrauch hat sich nach Einpflanzung alles in Heu verwandelt. Da gehe ich lieber zukünftig in eine Gärtnerei, suche mir die Ware aus und erspare mir qualitativen, wie auch
    garantierte Gewinnbetrügerei.

    • Sehr geehrter Herr Dietel,

      mit der Bestellung gehen Sie ja einen Kaufvertrag mit Bakker ein, der Sie zur Zahlung verpflichtet. Mit der Firma hatte ich ja lange nichts mehr zu tun, daher kenne ich deren aktuelle Anschreiben nicht, aber wenn Sie das Kleingedruckte nochmal lesen, dann werden Sie vermutlich feststellen, dass da nirgendwo so richtig steht, dass Sie definitiv und auf jeden Fall und einklagbar einen Fernseher kriegen. Da steht gerade genug, dass Sie denken, Sie kriegten einen Fernseher. Die Bestellung aber, die ist natürlich rechtskräftig und auf jeden Fall zu bezahlen…

      Ich rate dazu, dass Sie entweder einfach in den sauren Apfel beißen und die Rechnung nebst Mahngebühren etc. berappen, oder aber wenigstens einen Rechtsanwalt damit beauftragen, sich den Fall einmal anzusehen und Sie zu beraten.

      Alles Gute,
      Christian Severin

  8. Habe Zwiebeln für ein paar Cent erworben, Die Pflanze ist ein Wunderwerk. Mit ein bißchen Erfahrung was Pflanzen anbetrifft kann man mit wenig Geld viel erreichen.Da hast Du wohl was falsch gemacht. Kann Dir gern mal ein paar Fotos schicken.

  9. Leider gehöre auch ich zu den „Gebeutelten“. Seit vielen Jahren bestelle ich immer wieder bei Bakker. Ich habe schon wer weiß wie viele Fernseher etc. und vor allem jede Menge Geld gewonnen, nur nichts davon gesehen! Nun bin ich dazu übergegangen, seit einiger Zeit jede Gewinnmitteilung aufzubewahren und habe Bakker mit Fristsetzung geschrieben, dass ich die Gewinne erwarte. Sollte nichts dergleichen passieren, ich die Aufklärung weiter betreiben werde,

    Falls jemand seinen versprochenen Gewinn (bei mir sind es verschiedene; der letzte beträgt 15.000,00 €) einklagen möchte, wäre ich bei einer Sammelklage dabei. Bitte um Rückmeldung. Evtl. könnte man sich ja gemeinsam an die Verbraucherzentrale wenden??

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