Bisher haben sich nach meinem erstaunten Artikel „BGH-Richter abgehört?“ zwei ganze und zwei halbe Juristen bei mir gemeldet, die allesamt der Meinung waren, dass eine solche Abhöraktion nicht gesetzeskonform sei.
Legal, illegal…: „nicht gesetzeskonform“ muss ja, wie uns die Schlagzeilen der letzten Jahre lehren, nichts heißen, aber es verstärkte zumindest das Gefühl, dass hier irgendwas nicht stimmt. Und mittlerweile hat Frau Roth von annalist mir auch mitgeteilt, dass es sich bei dieser Sache um ein Missverständnis handele: die BGH-Richter würden nicht ständig abgehört, sondern nur in der Bewerbungsphase, also bevor sie tatsächlich zum BGH kommen.
Na immerhin. Die Datenschutz-Wirklichkeit ist schon gruselig genug, ohne dass hochrangige Richter vom Staat überwacht werden, und ich bin froh, dass sich sich diese Meldung als Ente, äh, entpuppt hat.
Andererseits: „nur während der Bewerbung“ klingt zwar plausibler als die Alternative, und vielleicht werden ja auch die Bewerber für alle möglichen anderen sicherheitsrelevanten Posten abgehört, also Chef des BKA oder so. Aber trotzdem bleibt die Frage, ob die Kandidaten vorher davon in Kenntnis gesetzt werden, dass sie in der Bewerbungsphase abgehört werden. Falls ja, ist das ja wieder ziemlich sinnlos, oder? Vermutlich sagt man ihnen das also nicht, damit das Ergebnis nicht verfälscht wird. Bleibt dann nur die Frage, wie lange es dauert, bis sowas Allgemeinwissen ist. Security by Obscurity…